Hallo! Herzlich willkommen auf dem Onlinesystem zur Rückerstattung des Deutschland-Semestertickets. Mit diesem System kann die Abwicklung der Rückerstattung vollständig online erfolgen.
Die Rückerstattung des Semestertickets ist aus folgenden Gründen möglich:
- Auslandssemester (Studierende, die ein Auslandssemester antreten oder während des Semesters im Ausland leben)
- Schwerbehinderung (Schwerbehinderung mit Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln)
- Urlaubssemester (Semester in denen ein offizielles Urlaubssemester genehmigt wurde.)
- Doppelstudium (Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen mit Deutschland-Semesterticket.)
- Krankheit (Gesundheitliche Gründe, die nachweislich die Benutzung des ÖPNV nicht zulassen.)
- Krankheit (voriges Semester) (Gesundheitliche Gründe, die nachweislich die Benutzung des ÖPNV im Semester vor dem o.g. nicht zuließen.)
- Landes-Ticket Hessen (Besitzer*innen des Landes-Tickets Hessen, allerdings nur, wenn nicht bereits ein Deutschland-Semesterticket (Handyticket oder Chipkarte) ausgestellt wurden.)
- Promotion/Abschlussarbeit (Die Promotion ist kein zulässiger Rückerstattungsgrund mehr.)
Weil es hierzu am häufigsten Nachfragen gibt: Die Fristen für die Antragstellung.
Antragseingang im aktuellen Semester (WiSe 2024/25) | 21.10.2024 |
Endgültige Frist für Eingang weiterer Unterlagen im aktuellen Semester | 11.11.2024 |
Antragseingang im kommenden Semester (SoSe 2025) | 21.04.2025 |
Endgültige Frist für Eingang weiterer Unterlagen im kommenden Semester | 12.05.2025 |
Falls du noch nie einen Antrag gestellt hast, wird dich das System durch die Antragstellung führen.
Zur erstmaligen Antragstellung
Du hast schon einmal einen Antrag auf Rückerstattung gestellt? Oder du möchtest den aktuellen Status deines Antrages einsehen? Mit Matrikelnummer und deinem Passwort kannst du dich ins System einloggen.
Login für Antragsteller_innen
Die für die Rückerstattung gültige Satzung kannst du hier herunterladen.